Erschienen in der Brackenzeitung 4/2018
Im vergangenen Jagdjahr hat die Schwarzwildstrecke mit 822000 Stück eine neue Höchstmarke erreicht und in Europa grassiert die ASP. Der Handlungsdruck auf die Behörden ist so groß, dass in einzelnen Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg plötzlich auch Nachtzieltechnik als angemessenes Mittel angesehen wird, die Schwarzwildbestände zu reduzieren.
In Thüringen ist bei jagdbezirksübergreifenden Drückjagden auf Schwarzwild derzeit eine Vergütung durch das Landwirtschaftsministerium pro eingesetztem Hund und Jagdtag vorgesehen, soweit die Thüringer Brauchbarkeit oder eine entsprechende Prüfung vorgelegt werden kann.
Man sieht die Not ist groß, aber mit den Bracken führen wir Hunde, die bei entsprechender Einarbeitung dank uneingeschränktem Fährtenlaut, eisernem Spurwillen und Jagdverstand hervorragend zur Jagd auf Schwarzwild geeignet sind.
Die Prüfungsordnung der Brackenzuchtvereine sieht derzeit zwei Möglichkeiten vor, die Arbeit des Hundes speziell am Schwarzwild unter Prüfungsbedingungen zu dokumentieren.
Beim „Leistungsnachweis am Schwarzwild“ muss die Bracke in freier Wildbahn beim Stöbern in einer Dickung vorhandenes Schwarzwild alleine und ohne einhergehenden Einsatz von Treiben oder anderen Hunden finden. „Sie muss das gefundene Schwarzwild (Rotte) sprengen, bzw. Einzelstücke so ausdauernd jagen, bis sie den abgestellten Bereich verlassen. Lassen sich die Sauen nicht jagen, so muss die Bracke sie anhaltend stellen (mindestens 10 Minuten).“
Die Leistungsabnahme kann z.B. auch im Rahmen einer Bewegungsjagd erfolgen. Hierzu muss für den zu prüfenden Hund ein entsprechendes Zeitfenster eingerichtet sein, bei er die Gelegenheit hat alleine und ohne Unterstützung zu arbeiten. Als Zeuge muss u.a. immer ein Verbandsrichter anwesend sein. Die langjährigen Hundeführer wissen, dass es so viele Möglichkeiten gar nicht gibt, den Hund diesbezüglich zu prüfen, stellt es doch auch für den Jagdleiter einen zusätzlichen Aufwand dar. Sind die Voraussetzungen gegeben, braucht der Hund auch das entsprechende Suchenglück. So müssen die Sauen in der Nähe liegen und der Hund muss sie in die Nase bekommen. Wenn der Hund bei der Suche auf anderes Wild stößt, kann es schon gelaufen sein. All diese Umstände führen dazu, dass das „S“ eher selten vergeben wird. Hunde die bei der Jagd gezeigt haben, dass sie konsequent am Schwarzwild jagen, gibt es deutlich mehr.
Eine weitere Möglichkeit die Leistung am Schwarzwild zu dokumentieren, stellt der „Verhaltensnachweis im Schwarzwildgatter“ dar. Hierbei muss die Arbeit in einem Gatter gem. den Leitlinien der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter erfolgen.
Zur Abnahme des Verhaltensnachweises wird der Hund im Gatter zur Suche geschickt und darf maximal 1x angerüdet werden. Innerhalb von 5 Minuten muss der Hund das Schwarzwild finden. Die Bracke soll das Schwarzwild bedrängen, um es schließlich in Bewegung zu bringen, oder zumindest 3 Minuten anhaltend zu stellen. Die Prüfungsordnung gibt vor, dass der Verhaltensnachweis nur bis zum Alter von 36 Monaten abgelegt werden soll. Insgesamt sind nur 2 Versuche zulässig.
Anfangs gab es Stimmen, dass solche Anforderungen viel zu leicht zu erfüllen seien. Dies traf jedoch nicht zu. Einerseits finden die Sauen in den Prüfungsgattern je nach Jahreszeit und Bestockungsgrad gute Deckung. Zudem steht überall Schwarzwildwitterung. Tatsächlich hat die „Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ die Erfahrung gemacht, dass es sich nur bei 20% der Hunde um Naturtalente am Schwarzwild handelt. Diese Quote lässt sich bei entsprechender Einarbeitung deutlich erhöhen. Dazu sind jedoch mehrere Gatterbesuche notwendig.
Die bei einer Jagd gemachte Beobachtung, dass der Hund eine Sau gejagt hat, die vielleicht zuvor schon auf den Läufen war, macht den Hund noch nicht automatisch tauglich für das Bestehen des Verhaltensnachweis Schwarzwildgatter. So kann auch im Gatter beobachtet werden, dass bereits laufende Sauen, die Hunde geradezu zur Arbeit animieren. Bleiben sie jedoch stehen und rücken nicht, sieht es ganz anders aus. Auch Hunde die mit Schwarzwild bereits positiv Erfahrungen gemacht haben, tun sich teilweise schwer. Hunde lernen kontextbezogen und die Bedingungen im Schwarzwildgatter entsprechen eben gerade nicht diesen gewohnten Bedingungen bei einer laufenden Jagd mit Schüssen und anderen Anregungen.
Der erste Kontakt mit Schwarzwild unter kontrollierten Bedingungen wird bereits für junge Hunde ab 5 Monaten empfohlen, um die wichtigen und ein Leben lang prägenden Entwicklungsphasen zu nutzen. Ein Hund der erst im 2. Lebensjahr zum ersten Mal ein Schwarzwildgatter besucht, hat diese wichtige Phase verpasst. Im sogenannten Welpenkorridor werden die Hunde zunächst an Schwarzwild herangeführt, das sich hinter einem Zaun befindet. Hier sollen die jungen Hunde lediglich laut geben. Beim nächsten Besuch geht es zunächst an der Leine ins Übungsgatter, um dort ggf. auch geschnallt zu werden. In der Folge werden die Hunde von Anfang an geschnallt und es erfolgt noch eine weitere Übung unter Prüfungsbedingungen. Diese Vorgehensweise ist nicht starr festgeschrieben und erfolgt individuell, je nach Verhalten des Hundes. Die Entscheidung trifft der Gattermeister.
Nicht unterschätzen sollte man die Rolle des Hundeführers. Seine Aufgabe ist es bei den Übungseinheiten den Hund zu unterstützen. Das ist nicht jedem gegeben. Die Hunde merken sofort, wenn der Hundeführer zuverlässig hinter dem Gattermeister bleibt.
Für alle Kritiker: Es geht darum, das Wild ohne Körperkontakt zwischen Wild und Hund aus der Dickung zu bringen. Der Hund soll so viel Radau machen, dass sich das Wild in Bewegung setzt und einem Schützen kommt.